... und niemand redet über das eigentliche Risiko
Die BaFin hat der Babcock Pensionskasse wegen Kapitalunterdeckung die Betriebserlaubnis entzogen. Eine kleine Kasse, rund 10.000 Mitglieder – aber das spielt keine Rolle.
Denn jede weitere Schieflage zeigt dasselbe Grundproblem:
Die Leistungen sind garantiert. Die Deckung dahinter oft nicht.
Und dann steht unausweichlich die Frage im Raum:
Wer trägt die Lücke, wenn die Kasse es nicht kann?
🎯 Der blinde Fleck: Es trifft zuerst die Arbeitgeber
Viele glauben, Pensionskassen seien „ausfinanziert“.
Fakt ist:
Wenn Leistungen sinken, haftet der Arbeitgeber für die ursprüngliche Zusage. Lebenslang. Unabhängig von Bilanzierungstricks oder Aufsichtsrecht.
➡️ Das ist kein Versicherungsproblem.
➡️ Es ist ein Liquiditätsrisiko für Unternehmen.
📉 Praxisbeispiel
20 Mitarbeiter, klassische Pensionskassenzusage.
Die Kasse senkt Leistungen wegen Unterdeckung.
Der arbeitsrechtliche Anspruch bleibt bestehen.
Was passiert?
Der Arbeitgeber muss die Differenz zahlen – jedes Jahr, bis an das Lebensende des Mitarbeiters.
Für große Konzerne verkraftbar.
Für Mittelständler? Oft existenzbedrohend.
🧩 Was bedeutet das für die bAV-Strategie?
Garantien ≠ gesicherte Kapitaldeckung
Kleine Kassen fallen zuerst, aber nie allein
Regulierung schützt Formalien, nicht reale Leistungsniveaus
Das Risiko wandert zurück ins Unternehmen
Wer heute bAV gestaltet, muss die Struktur hinter dem Versprechen verstehen – nicht die Verpackung.
🧭 Was Unternehmer jetzt tun sollten
1️⃣ Zusagen prüfen – wo haftest du wirklich?
2️⃣ Deckungslücken simulieren – was passiert im Leistungsfall?
3️⃣ Strukturen nutzen, die Kapital im Unternehmen halten
4️⃣ Weg von Fremddeckung → hin zu eigenem Stärkepolster
❓ Frage an euch
Wie viele solcher Fälle braucht es noch, bis die Branche ehrlich über Arbeitgeberhaftung und echte Sicherheit in der bAV spricht?