𝐃𝐢𝐞 𝐖𝐚𝐡𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐳𝐮𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐨𝐫𝐠𝐮𝐧𝐠𝐬𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐀𝐕. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie zwingend eine Versorgungsordnung brauchen, sobald sie betriebliche Altersversorgung anbieten. 👉 Das ist ein Mythos. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Versorgungsordnung einzuführen. Weder das BetrAVG noch andere Vorschriften verlangen sie ausdrücklich. 𝐀𝐛𝐞𝐫: Zwischen rechtlicher Möglichkeit und unternehmerischer Vernunft liegt – wie so oft – ein entscheidender Raum. Eine Versorgungsordnung ist kein Formalismus. Sie ist ein strategisches Steuerungsinstrument. Sie sorgt für: ✔️ klare Spielregeln statt Einzelfallentscheidungen ✔️ Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit ✔️ geringere Haftungs- und Streitrisiken ✔️ saubere Prozesse gegenüber Mitarbeitern, Steuerberater und Prüfern 𝐎𝐝𝐞𝐫 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐬 𝐠𝐞𝐬𝐚𝐠𝐭: 👉 Nicht die Pflicht macht sie relevant, sondern die Wirkung. 𝐏𝐫𝐚𝐱𝐢𝐬𝐛𝐞𝐢𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥: Ein mittelständisches Unternehmen mit 18 Mitarbeitern führte bAV „historisch gewachsen“ ein – ohne Ordnung, ohne klare Regeln. 𝐄𝐫𝐠𝐞𝐛𝐧𝐢𝐬: Diskussionen bei Neueintritten, Unsicherheit bei Austritten, Haftungsfragen bei Entgeltumwandlung. Mit einer klaren Versorgungsordnung: Ruhe, Transparenz, Entscheidungsfreiheit – auf Unternehmensseite. Haben Sie Ihre bAV wirklich geregelt – oder funktioniert sie nur „irgendwie“? 𝐉𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐚𝐮𝐬𝐭𝐚𝐮𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧! ▶️ Sie können mir eine Direktnachricht senden, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre aktuelle bAV-Struktur strategisch sauber aufgestellt ist – oder unnötige Risiken enthält. #betrieblicheAltersvorsorge #Versorgungsordnung #UnternehmerVerantwortung #HaftungMinimieren #bAV