Wie Sie die betriebliche Altersversorgung neu denken – und sich gleichzeitig aus der Haftungsfalle befreien. Viele Unternehmen setzen in der bAV auf Modelle wie Direktversicherung oder Pensionskasse – weil es „alle so machen“.
𝐃𝐨𝐜𝐡 𝐰𝐚𝐬 𝐤𝐚𝐮𝐦 𝐣𝐞𝐦𝐚𝐧𝐝 𝐡𝐢𝐧𝐭𝐞𝐫𝐟𝐫𝐚𝐠𝐭:
❗ Der Arbeitgeber haftet in jedem Fall – selbst wenn eine Versicherung dahintersteht.
➡️ So steht es im Betriebsrentengesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
𝐔𝐧𝐝 𝐧𝐨𝐜𝐡 𝐬𝐜𝐡𝐥𝐢𝐦𝐦𝐞𝐫:
💸 Beiträge fließen aus dem Unternehmen ab, binden Liquidität und erzeugen Haftungsrisiken – bei minimalem Ertrag für den Mitarbeiter.
𝐃𝐢𝐞 𝐀𝐥𝐭𝐞𝐫𝐧𝐚𝐭𝐢𝐯𝐞?
✅ Die freie Unterstützungskasse:
- Kapital bleibt im Unternehmen
- Volle steuerliche Abzugsfähigkeit
- Keine Bilanzberührung
Rückdeckung nach eigener Strategie – statt Versicherungsdiktat
𝐖𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐧𝐤𝐭, 𝐞𝐫𝐤𝐞𝐧𝐧𝐭 𝐬𝐨𝐟𝐨𝐫𝐭:
👉 Das ist keine Versicherung. Das ist Ihre eigene Bank im Unternehmen.
Vom Kostenfaktor zum Erfolgsmodell – mit sozialem Mehrwert und wirtschaftlicher Substanz.