US-Behörden können auf Grundlage der genannten Gesetze ein breites Spektrum an Informationen von Unternehmen einfordern, die sicherheitsrelevante Software oder Dienste betreiben. Inhalts- und Metadaten, Kundendaten, Kommunikationsverkehr – all das kann je nach Rechtsgrundlage verlangt werden, sei es für Strafverfolgung (CLOUD Act, CALEA) oder für Nachrichtendienst und Terrorabwehr (FISA, Patriot Act/Section 215, NSLs). Die Voraussetzungen reichen von regulären Gerichtsbeschlüssen mit Richtervorbehalt bis hin zu rein administrativen Anordnungen ohne externe Kontrolle (NSLs). Betroffen sind dabei nicht nur US-Firmen, sondern potenziell auch ausländische Unternehmen mit jedwedem US-Bezug, da amerikanisches Recht teils exterritorial angewendet wird[1][2]. Geheimhaltung ist ein durchgängiges Merkmal: die meisten dieser Verfahren sind vertraulich, oft mit ausdrücklichen Gag Orders, sodass weder Kunden noch Öffentlichkeit vom staatlichen Datenzugriff erfahren[40][9]. Die Verfahren finden überwiegend vor Gerichten hinter verschlossenen Türen (FISC, Strafgerichte mit versiegelten Anträgen) oder intern behördlich statt, mit nur eingeschränkter nachträglicher Überprüfbarkeit. Für Unternehmen im sicherheitsrelevanten Tech-Sektor bedeutet dies, dass sie – sobald sie in den Reichweitebereich der US-Behörden fallen – verpflichtet werden können, entweder Daten herauszugeben oder technisch bei Überwachungen zu assistieren, ohne dies offenlegen zu dürfen. Diese Rechtslage führt zu Spannungsfeldern hinsichtlich Datenschutz und Souveränität in anderen Staaten, da US-Recht im Zweifel andere Datenschutzgesetze überlagert (Stichwort: „US-Recht bricht EU-Recht“[48]). Unternehmen und Nutzer außerhalb der USA sollten sich dieser weitreichenden Befugnisse bewusst sein.