Geplanter Beitrag für den 08.10.
💥 Unfall beim Kaffeeholen – Arbeitsunfall oder Privatsache?
Eine Verwaltungsangestellte rutscht im Finanzamt auf frisch gewischtem Boden aus, weil sie sich wie jeden Nachmittag einen Kaffee holen wollte. Ergebnis: Lendenwirbelbruch. Die Berufsgenossenschaft sagt: „Kein Arbeitsunfall, Kaffee ist ein Genussmittel!“ Doch das Ganze landet vor Gericht.
👉 Das Spannende:
Die Betriebshaftpflicht greift hier nicht, sie zahlt nur bei Schäden Dritter, nicht bei eigenen Mitarbeitern.
Zuständig wäre die gesetzliche Unfallversicherung (BG). Und die Frage: Zählt der Kaffeegang als privates Vergnügen oder als Teil des Arbeitsalltags?
Das Gericht entschied: Der Weg zum Kaffee an sich ist nicht versichert. Aber hier lag eine betriebliche Gefahr vor. Der frisch gewischte Boden. Damit war es doch ein Arbeitsunfall.
☕ Und jetzt zur Haftungsfrage: Wird ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, zahlt die BG und der Arbeitgeber ist entlastet. Wird er nicht anerkannt, steht der Mitarbeiter ohne gesetzlichen Schutz da. Und wenn dann noch eine betriebliche Pflichtverletzung im Raum steht (z. B. kein Warnschild, nasser Boden, schlechte Organisation), kann der Arbeitgeber plötzlich in der Haftung stehen.
💡 Genau hier setzt die betriebliche Gruppenunfallversicherung an: Sie ergänzt den gesetzlichen Schutz, zahlt auch bei privaten oder „Grauzonen“-Unfällen und sorgt für finanzielle Soforthilfe. Für Mitarbeiter ist das Sicherheit. Für Unternehmen ist es ein Zeichen echter Fürsorge und Schutz vor unangenehmen Diskussionen im Ernstfall.
💬 Wie siehst du das? Ist Kaffeeholen noch privat – oder längst Teil des Arbeitsalltags?👇 Schreib’s in die Kommentare – und wenn du wissen willst, wie du deine Mitarbeiter optimal absicherst, melde dich gern direkt bei mir.
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7 comments
Kerstin Schütze
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Geplanter Beitrag für den 08.10.
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