Vorhaltepauschalen für Hausärzte – wer nicht impft, muss Abzüge hinnehmen! 🙉
Die Vorhaltepauschale ist ein Begriff aus dem Gesundheitswesen und bezeichnet eine pauschale Vergütung, die nicht für tatsächlich erbrachte Leistungen, sondern für das Bereitstellen von Kapazitäten und Strukturen gezahlt wird.
Die Vorhaltepauschale soll sicherstellen, dass medizinische Einrichtungen bestimmte Leistungen, Geräte, Personal oder Betten jederzeit verfügbar halten können – auch wenn sie diese nicht kontinuierlich auslasten. Es geht also um die Finanzierung der Bereitschaft.
Ab 1. Januar 2026 gibt es bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale einen Malus (sprich Abzüge) von 40 %, wenn eine Praxis im Quartal weniger als 10 Schutzimpfungen erbringt und abrechnet.
Interessant: Bislang gab es solche Abzüge nicht. Wer also z.B. nicht fleissig impfte, der wurde nicht bestraft. Das ist ab Januar 2026 anders und ein echter Paradigmenwechsel. Er zeigt, dass die Ärzteschaft nun auf den Pfad der Tugend gelenkt werden soll.
Bin sicher, dass das nur der Anfang einer Agenda ist. Wie ist Deine Meinung?
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13 comments
Dr. Jens Freese
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Vorhaltepauschalen für Hausärzte – wer nicht impft, muss Abzüge hinnehmen! 🙉
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