Dienstunfähigkeit (DU) – 3 Fakten, die viele nicht wissen
„Wenn ich verbeamtet bin, bin ich doch automatisch abgesichert, oder?“ Leider nein. Hier 3 Punkte, die viele Lehrkräfte überraschen: 1. Der Dienstherr zahlt nur, wenn DU amtlich festgestellt wird 2. Bei Lehrer*innen auf Probe entfällt der Schutz oft komplett 3. DU ≠ Berufsunfähigkeit – unterschiedliche Voraussetzungen Ich habe dazu eine verständliche Mini-Übersicht erstellt. 👉 Wer mag: Kommentiere „DU“ – ich schick sie dir.