Dienstunfähigkeit (DU) – 3 Fakten, die viele nicht wissen
„Wenn ich verbeamtet bin, bin ich doch automatisch abgesichert, oder?“
Leider nein.
Hier 3 Punkte, die viele Lehrkräfte überraschen:
  1. Der Dienstherr zahlt nur, wenn DU amtlich festgestellt wird
  2. Bei Lehrer*innen auf Probe entfällt der Schutz oft komplett
  3. DU ≠ Berufsunfähigkeit – unterschiedliche Voraussetzungen
Ich habe dazu eine verständliche Mini-Übersicht erstellt.
👉 Wer mag: Kommentiere „DU“ – ich schick sie dir.
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Kevin Kehr
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Dienstunfähigkeit (DU) – 3 Fakten, die viele nicht wissen
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