„Wenn ich verbeamtet bin, bin ich doch automatisch abgesichert, oder?“
Leider nein.
Hier 3 Punkte, die viele Lehrkräfte überraschen:
- Der Dienstherr zahlt nur, wenn DU amtlich festgestellt wird
- Bei Lehrer*innen auf Probe entfällt der Schutz oft komplett
- DU ≠ Berufsunfähigkeit – unterschiedliche Voraussetzungen
Ich habe dazu eine verständliche Mini-Übersicht erstellt.
👉 Wer mag: Kommentiere „DU“ – ich schick sie dir.