Gesellschaft schützen – Welche Regelungen müssen in den Gesellschaftervertrag?
Hallo zusammen, bei der Gestaltung von Gesellschafterverträgen sollte ein zentrales Ziel sein, die Gesellschaft vor potenziellen Risiken durch Gesellschafter zu schätzen. Robert Hoffmann spricht u.a. davon, dass Gesellschafter ihre persönlichen Interessen hinten anstellen sollten - dies sollte auch schriftlich so festgelegt werden. Zudem erwähnt er, dass ein unfreiwilliger Ausstieg - etwa durch Insolvenz - z.B. mit einem 30%igen Abschlag und einer Zahlung über zehn Jahre geregelt werden könnte. Neben klassischen Regelungen wie Stimmrechten und Gewinnverteilung gibt es einige entscheidende Klauseln, die verhindern können, dass einzelne Gesellschafter die Gesellschaft in Schwierigkeiten bringen: - Ausschlussmechanismen: Welche Gründe rechtfertigen den zwangsweisen Ausschluss eines Gesellschafters (z. B. Insolvenz, Pflichtverletzungen, Wettbewerbsverstöße)? - Stimmrechtsbeschränkungen: Wie kann verhindert werden, dass einzelne Gesellschafter durch Blockadehaltung oder Interessenkonflikte die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden? - Kapitalnachschusspflichten: In welchen Situationen müssen Gesellschafter zusätzliches Kapital bereitstellen, um die Stabilität der Gesellschaft zu sichern? - Wettbewerbsverbote: Wie kann verhindert werden, dass Gesellschafter parallel konkurrierende Unternehmen aufbauen oder vertrauliche Informationen nutzen? - Bewertung und Abwicklung von Anteilen: Welche Mechanismen stellen sicher, dass die Gesellschaft nicht durch überhöhte Abfindungsansprüche finanziell geschwächt wird? Welche weiteren Regelungen setzt ihr ein, um die Gesellschaft vor potenziellen Risiken durch Gesellschafter zu schätzen? Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Impulse!