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33 contributions to Datenschutz & AI Law Skool
DSI
Wenn eine Information gem. Art. 13 (1) d) beim Betroffenen unterlassen wurde, der Verantwortliche aber als Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 6 (1) a), b), c) und f) angibt, ist bei dem Verstoß dann die gesamte Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung rechtswidrig?
2 likes • Feb 3
@Michael Schmidt die spannende Frage ist, ob das 1. dogmatisch zutreffend ist und 2. betreffen die Ausführungen aus meiner Sicht in erster Linie das berechtigte Interesse.
0 likes • Feb 4
Art 13 Abs. 1 d betrifft aus meiner Sicht nur den folgenden Fall: "wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden" Ansonsten sind nur Zwecke und Rechtsgrundlage nach Art. 13 DSGVO mitzuteilen. Der EuGH führt in seiner Entscheidung daher aus: "betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten unmittelbar das verfolgte berechtigte Interesse mitgeteilt wird, da andernfalls diese Erhebung nicht auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f dieser Verordnung gerechtfertigt werden kann." Diese Haltung des Generalanwalts halte ich für problematisch, da die Rechtsgrundlagen eigentlich losgelöst von den Betroffenenrechten oder sonstigen Anforderungen der DSGVO z.B. DSFA etc. bestehen. Art 13 dient ja insbesondere der Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu kontrollieren aber ist keine Voraussetzung eines berechtigten Interesses und einer entsprechenden Abwägungsentscheidung.
Tutorials KIVO
Schaut gerne mal in den Classroom. Die nächsten Tage stelle ich Euch dort das ein oder andere Tutorial zur KIVO ein!
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🔍 Neue Studie: KI-Strategie für Unternehmen - Chancen und Herausforderungen
MIT Technology Review Insights hat eine umfassende Studie zur KI-Strategie in Unternehmen veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen: KI bietet enorme Potenziale, stellt Unternehmen aber auch vor komplexe rechtliche und praktische Herausforderungen. Hier die wichtigsten Erkenntnisse für Ihre KI-Strategie: 👉 95% der befragten Unternehmen nutzen bereits KI, 99% planen den Einsatz 👉 Datenschutz und IT-Sicherheit sind die größten Hindernisse bei der KI-Implementierung 👉 98% der Firmen priorisieren Sicherheit vor schneller Markteinführung 👉 Investitionen in Datenqualität und -infrastruktur sind entscheidend 👉 Branchenspezifische KI-Anwendungen versprechen den größten Mehrwert 👉 Regulierung und Compliance werden zunehmend komplexer Fazit für die Praxis: Die Studie verdeutlicht, dass Unternehmen bei der KI-Implementierung vor großen rechtlichen Herausforderungen stehen. Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance müssen von Anfang an mitgedacht werden. Die zunehmende KI-Regulierung, wie etwa die KI-Verordnung, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Anpassung der KI-Strategie. Der Regulierungsdschungel bleibt bzw. wird in den kommenden Jahren aber noch komplexer, z.B. Datenschutz, Urheberrecht, Vertragsrecht, Lizenzgestaltung, Datenrecht, Cybersicherheit etc. 👍Meine Empfehlung: Setzen Sie frühzeitig auf rechtliche Expertise bei der Entwicklung Ihrer Strategie. Eine fundierte Rechtsberatung hilft Ihnen, Compliance-Risiken zu minimieren und gleichzeitig das volle Potenzial von KI auszuschöpfen. Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht und Datenschutz unterstützen wir Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um KI - von der Vertragsgestaltung bis zur Implementierung rechtskonformer KI-Lösungen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre KI-Strategie rechtssicher gestalten! hashtag#KIStrategie hashtag#Datenschutz hashtag#ITRecht hashtag#AICompliance
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🚨 KI-gestützte Phishing-Angriffe übertreffen menschliche Experten!
In einer wissenschaftlichen Studie wurde die Effektivität von KI-gestützten Phishing-Angriffen untersucht. Die Ergebnisse sind beunruhigend und zeigen dringenden Handlungsbedarf für Unternehmen auf. Kernpunkte der Studie: 👉 KI-generierte Phishing-E-Mails erreichten eine Erfolgsquote von 54%, gleichauf mit menschlichen Experten 👉 Vollautomatisierte KI-Angriffe waren genauso effektiv wie solche mit menschlichem Eingreifen 👉 KI-Tools konnten in 88% der Fälle akkurate und nützliche Informationen über Zielpersonen sammeln 👉 Die Wirtschaftlichkeit von Phishing-Angriffen steigt durch KI-Einsatz um das bis zu 50-fache 👉 Aktuelle KI-Modelle können Phishing-E-Mails mit einer Genauigkeit von über 97% erkennen Fazit für die Praxis: Die Studie verdeutlicht die wachsende Bedrohung durch KI-gestützte Phishing-Angriffe für Unternehmen. Die hohe Erfolgsquote und Wirtschaftlichkeit dieser Angriffe erfordern dringend neue Schutzmaßnahmen. Unternehmen müssen ihre Cybersicherheitsstrategien überdenken und ggf. KI-basierte Erkennungssysteme implementieren. Gleichzeitig bleibt eine verstärkte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter unerlässlich. Rechtlich betrachtet, ergeben sich neue Herausforderungen im Bereich der IT-Sicherheit. Der Bedrohungslage durch KI-generierte Angriffe ist Rechnung zu tragen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme aber auch der dort verarbeiteten personenbezogener Daten treffen. Die Verwendung von KI zur Erkennung von Phishing-Angriffen kann dabei helfen, den Anforderungen zum Stand der Technik gerecht zu werden. Gleichwohl müssen auch bei solchen Tools für und wieder gegeneinander abgewogen werden - Thema crowdstrike. Als auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie auch im IT-Sicherheitsrecht und bei der rechtssicheren Implementierung von KI-gestützten Sicherheitsmaßnahmen und der Anpassung Ihrer Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepte. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zur Absicherung Ihres Unternehmens gegen moderne Cyber-Bedrohungen.
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Lesenswert! Angepasste Leitlinien des DPN zu berechtigten Interessen nach DSGVO und UK GDPR veröffentlicht
Als auf Datenschutz- und IT-Recht spezialisierte Kanzlei und externer DSB, sehe ich immer wieder, dass das Thema LI im täglichen Umgang unterschätzt wird. Auch nach der Ansicht der EU Aufsichtsbehörden genügt es nicht, dass man schlicht sein eigenes Interesse festhält ohne Notwendigkeit der Verarbeitung sowie berechtigten Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Kernpunkte: • Dreistufiger Test für berechtigte Interessen: 👉 Zweck identifizieren und Legitimität prüfen 👉 Notwendigkeit der Verarbeitung feststellen 👉 Interessenabwägung durchführen • Detaillierte Anleitung zur Durchführung einer Legitimate Interests Assessment (LIA) als Exel-File eingebettet! • Berücksichtigung von Betroffenenrechten bei berechtigten Interessen • Spezielle Hinweise zur Anwendung bei KI-Systemen • Praxisbeispiele und Fallstudien zur Veranschaulichung Fazit für die Praxis: Die neuen Leitlinien bieten aus meiner Sicht Unternehmen und Datenschutzabteilungen wertvolle Orientierung bei der Anwendung berechtigter Interessen als Rechtsgrundlage. Besonders relevant ist dies für Verarbeitungen, bei denen andere Rechtsgrundlagen wie Einwilligung oder Vertragserfüllung nicht greifen. Die detaillierten Vorgaben zur Interessenabwägung und Dokumentation erhöhen vordergründig den Aufwand führen aus meiner Sicht aber gerade wenn man das LIA Template berücksichtigt zu guten Impulsen bei der Dokumentation. Das Dokument und das Template eignet sich für Unternehmen gut, um die eigenen Dokumentationsprozesse zu LI zu überprüfen. Insbesondere bei KI-Anwendungen, die personenbezogene Daten verarbeiten ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich, da dies in aller Regel auf Basis eines berechtigten Interesses erfolgt. Ich unterstütze Sie gerne bei der praktischen Umsetzung - von der Durchführung von LIAs bis zur Anpassung von Datenschutzerklärungen. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung zu diesem wichtigen Thema.
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Guido Asshoff
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@guido-asshoff-2815
Ich helfe Euch rechtliche Herausforderungen zu lösen, die ihr noch gar nicht kennt. Datenschutzmentor

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Joined Jun 26, 2024
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