ZFU-Urteil: Warum dein Coaching-Angebot rechtlich plötzlich gefährlich sein kann
Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt, das viele Coaching-Businesses direkt betrifft: ➡️ Verträge über zulassungspflichtige Online-Coachings sind ohne ZFU-Zulassung nichtig auch im B2B-Bereich. Was bedeutet das konkret? Wenn dein Angebot alle drei dieser Merkmale erfüllt, brauchst du laut Fernunterrichtsschutzgesetz eine ZFU-Zulassung: 1. Kenntnis- oder Fähigkeitsvermittlung(z. B. Business, Mindset, Gesundheit, Ernährung, Marketing, ...) 2. Räumliche Trennung(z. B. aufgezeichnete Videos, Live-Calls, die als Replay zur Verfügung stehen) 3. Überwachung des Lernerfolgs(z. B. Feedback, Messenger-Support, Q&A-Runden, Hausaufgaben) Wenn diese drei Punkte kumulativ erfüllt sind, ist dein Vertrag rechtlich nichtig – selbst wenn deine Kunden zufrieden sind. ❌ Was droht im Ernstfall? - Rückforderung aller Zahlungen auch rückwirkend - Kein Wertersatz, selbst bei guter Leistung - Reputationsrisiken durch Klagen oder öffentliche Diskussion - Anwaltliche Abmahnungen - 3 Jahre Verjährungsfrist (ab Kenntnis) ✅ Was du jetzt tun kannst Ich empfehle dir, dein Angebot jetzt zu prüfen bevor ein Kunde oder eine Kanzlei auf dich zukommt. Die Kollegen vom Legal Secrets Club bieten dazu einen konkreten Lösungsweg: 👉 https://legalsecretsclub.de/ Dort bekommst du: - ZFU-Check & Ersteinschätzung - Unterstützung beim Umbau deines Angebots - Begleitung durch den ZFU-Zulassungsprozess - Live-Q&A am 2. September Fazit: Kein Grund zur Panik aber es ist höchste Zeit für Klarheit. Die rechtliche Lage hat sich durch das BGH-Urteil verändert. Jetzt handeln spart dir später viel Ärger und Geld. Quelle: Peter Hiebl Die perfekte Landingpage