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Die Pressefreiheit in Theorie und Praxis
Artikel 19 der UN-Menschenrechtserklärung ist eindeutig: „Jeder hat das Recht auf Meinungs- und Äußerungsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen ungehindert zu vertreten und Informationen und Ideen über alle Medien und ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben.“ Jeder! Und jede! Und jedes! Soweit die derzeit vorherrschende genderfuzzikonforme Theorie. Nun zur Praxis: Es ist beschämend, dass die selbsternannten „Hüter“ der Meinungsfreiheit in Deutschland und in der EU, selbige massiv mit Füßen treten, wo und wann immer sie können. Es gab am Sonntag sogar einen „Welttag der Meinungsfreiheit“, den aber niemand mehr wirklich interessiert, geschweige denn thematisiert, weil die dahinter stehende Heuchelei allzu offensichtlich ist. Auch die derzeit laufende „Woche der Meinungsfreiheit“ ist nur eine Realsatire zur Belustigung der Neo-Stamokap-Rotfront, die gerade mal wieder polternd „X“ den Rücken kehren will. Bis zum nächsten Anlauf dann. WEITERLESEN
Die Pressefreiheit in Theorie und Praxis
Wehrpflicht für Auslandsdeutsche – Was seit 1. Januar 2026 tatsächlich gilt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt § 3 Wehrpflichtgesetz wieder auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls, weil § 2 Abs. 3 WPflG ihn ausdrücklich für die Friedenslage aktiviert. § 3 Abs. 2 WPflG bestimmt, dass männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr benötigen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen, solange die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 WPflG noch nicht vorliegen. Die Wehrpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet. Diese Rechtslage wird oft verkürzt oder missverständlich dargestellt. Unzutreffend ist die pauschale Behauptung, seit dem 1. Januar 2026 brauche nun jeder deutsche Mann unter 45 Jahren generell eine Genehmigung der Bundeswehr für jeden längeren Auslandsaufenthalt. So einfach ist die Rechtslage nicht. Entscheidend ist, ob die betreffende Person überhaupt noch der aktiven Wehrpflicht unterliegt oder ob diese ruht. Der entscheidende Punkt: Ruhen der Wehrpflicht bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt § 1 Abs. 2 WPflG regelt, dass die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb Deutschlands haben und anzunehmen ist, dass sie diesen Aufenthalt im Ausland beibehalten wollen. Genau diese Vorschrift ist für Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland der zentrale Anknüpfungspunkt. Das bedeutet in der Praxis: Wer als Deutscher bereits dauerhaft im Ausland lebt, dort seinen ständigen Wohnsitz hat und dort auch seine wirtschaftliche Lebensgrundlage unterhält, für den spricht die geltende Rechtslage grundsätzlich dafür, dass die Wehrpflicht ruht. Die Bundeswehr bestätigt diese Linie in ihren Informationen zum neuen Wehrdienst ausdrücklich: Deutsche Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt der Wehrerfassung keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen den Fragebogen derzeit nicht ausfüllen; ziehen sie später wieder nach Deutschland, werden sie dann erfasst.
Wehrpflicht für Auslandsdeutsche – Was seit 1. Januar 2026 tatsächlich gilt
Björn Höcke muss man hören!
Ich habe mich getraut, Björn Höcke einzuladen. Es war das wahrscheinlich gefährlichste Gespräch, das ich je bei {ungeskriptet} geführt habe. Wenn Björn Höcke kommt, dann in Begleitung von bewaffneten Beamten des Landeskriminalamtes, unter Absicherung durch die hiesige Polizei und unter dem wachen Blick mehrerer Personenschützer. Dieses Gespräch ist aber auch auf eine andere Art riskant. 4,5 Stunden spreche ich mit einem Mann, der auf der einen Seite großen Rückhalt aus weiten Teilen der Bevölkerung genießt, und auf der anderen Seite gerne als das personifizierte Böse dargestellt wird. Ich wollte wissen, was geschieht, wenn dieser Mensch die Gelegenheit erhält, den vierfachen Familienvater, den ehemaligen Vertrauenslehrer und den liebenden Ehemann in sich zu zeigen. Denn: ÜBER Björn Höcke reden Viele. Und das selten positiv. MIT ihm reden aber nur wenige. Doch genau das habe ich mir vorgenommen. Und versucht, den Menschen hinter dem Feinbild zu verstehen.
König Charles ruft zum Dritten Weltkrieg auf
Am Montag, dem 27. April, traf der britische König Charles III. zu einem viertägigen Staatsbesuch in den Vereinigten Staaten in Washington ein, zu dem Präsident Donald Trump ihn eingeladen hatte. Seine „Majestät“ ist seinen Fans auch als bester Freund des verstorbenen Jimmy Saville und als Bruder von Jeffrey Epsteins bestem Freund Andrew bekannt, der früher als Prinz bekannt war. Gestern beehrte Charles die gemeinsame Sitzung des US-Kongresses mit einer inspirierenden Rede, in der er es für angebracht hielt, sein amerikanisches Publikum dazu aufzurufen, endlich mit dem Dritten Weltkriegweiterzumachen. So sprach seine Majestät: WEITERLESEN
König Charles ruft zum Dritten Weltkrieg auf
Deutschland am Abgrund? Die Zschaber-Analyse im Faktencheck
Deutschland steht unter Druck – wirtschaftlich, strukturell und politisch. In diesem Gespräch mit Markus Langemann analysiert Dr. Markus Zschaber die aktuelle Lage der Bundesrepublik anhand belastbarer Zahlen: von Deindustrialisierung über Staatsverschuldung bis hin zu globalen Machtverschiebungen. Im Fokus stehen konkrete Entwicklungen: Hunderttausende verlorene Industriearbeitsplätze, steigende Insolvenzen, wachsende Staatsausgaben und eine sinkende Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich. Ergänzt wird die Analyse durch Einordnungen zu Energiepolitik, CO₂-Bepreisung, Inflation sowie den Auswirkungen geopolitischer Krisen auf die deutsche Wirtschaft. Dieses Gespräch richtet sich an Zuschauer, die jenseits von Schlagzeilen verstehen wollen, welche strukturellen Veränderungen derzeit stattfinden – und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. ▶️ Inhalt u. a.: – Arbeitsmarkt und Industrieentwicklung – Staatsverschuldung und Zinslast – Energiepreise und CO₂-Steuer – Internationale Wettbewerbsfähigkeit – Inflation und Kaufkraftverlust – Geopolitische Einflüsse auf die Wirtschaft
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