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Mar 15 • 
News
Probleme mit KI-Filmen
Die Herausforderungen beim Erstellen von KI-Filmen im Überblick - Charaktere sind oft nicht konsistent - KI erzeugt Bilder, aber noch kein echtes Storytelling - Emotionen und innere Konflikte aus Romanen gehen schnell verloren - Stilbrüche machen das Ganze unruhig und unfertig - Worldbuilding bleibt selten stabil - Der Nachbearbeitungsaufwand ist oft größer als gedacht
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Sep '25 • 
News
Willkommen in der Easy Roman Video Community
Willkommen in der Easy Roman Video Community! 🎬📖✨ Hier geht’s darum, deinen Roman (oder dein Manuskript) in Bilder und Videos zu verwandeln – schnell, kreativ und ohne Technik-Stress. Ob Charaktere, Orte, Szenen, Trailer oder kurze Reels: Wir bringen deine Story Schritt für Schritt ins Bild. Was dich hier erwartet: ✅ einfache Workflows: Roman → Bild → Video ✅ Prompt-Vorlagen & Beispiele für Figuren, Settings und Szenen ✅ Feedback & Hilfe für Stil, Konsistenz und Video-Ideen ✅ kleine Challenges, damit du direkt ins Umsetzen kommst (z. B. „1 Szene = 3 Clips“) So startest du: 1. Stell dich kurz vor (Genre + woran du schreibst). 2. Poste 1–2 Sätze aus einer Szene, die du visualisieren willst. 3. Sag, womit du beginnen möchtest: Charakter, Ort, Szene oder Trailer. Schön, dass du da bist – lass uns deinen Roman zum Leben erwecken! 🚀✨
Krass 60 sekunden
NotebookLM kann nun 60 sekündige Shorts erstellen. Manche fürchten noch mehr AI Slop auf Social Media, andere feiern dass das Scrollen nun mehr Mehrwert und Wissen bekommt
Higgsfield Shorts
Die Funktion „Shorts Studio“, mit vielen Design-Vorlagen. Ein 30-Sekunden-Video sind aber 96 Credits. Das sind, je nach Tarif, schnell mal 3 bis 5 € pro Video. Das Resultat ist nicht schlecht. Es generiert wirklich viele verschiedene Cuts und Elemente, hat aber auch hier und da noch leichte Fehler drin.
Offtopic - habt Ihr das gewusst? Automatische Vollstreckungen
Erinnerung gemäß § 766 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung Hiermit erhebe ich Erinnerung gemäß § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.02.2026 – VII ZB 29/24 entschieden, dass bei elektronisch übermittelten Vollstreckungsaufträgen die Anforderungen des § 130a Abs. 3 ZPO einzuhalten sind. Dem Erinnerungsführer liegen jedoch lediglich Teile des Vollstreckungsersuchens vor. Der vollständige elektronische Vollstreckungsauftrag wurde nicht vorgelegt. Damit ist derzeit nicht überprüfbar, ob die Anforderungen des § 130a Abs. 3 ZPO sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eingehalten wurden. Es wird daher beantragt, 1. das vollständige elektronische Vollstreckungsersuchen einschließlich des vollständigen Vollstreckungsauftrags beizuziehen, 2. den Vollstreckungsauftrag auf die Anforderungen des § 130a Abs. 3 ZPO sowie der Rechtsprechung des BGH (VII ZB 29/24) zu überprüfen, 3. die Vollstreckung bis zur Entscheidung über die Erinnerung einstweilen einzustellen bzw. auszusetzen, 4. und nach Prüfung die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.
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