Das ist völlig individuell und muss auf die eigene Situation, Ziele und Wünsche passen. Deshalb machen pauschale Aussagen hier tatsächlich keinen Sinn.
Durch Ausschlusskriterien mache ich mir das Leben deshalb einfacher - im Folgenden stelle ich meinen Ablauf zur Entscheidungsfindung dar:
Ausgangslage:
Kein Unternehmer:
„Alle Überschüsse sollen ins Privatvermögen“
Dann macht eine Personengesellschaft am meiste Sinn, also z.B. als Einzelunternehmer oder e.K.
Alle Gewinne privat aber mit Haftungsbeschränkung: GmbH & Co. KG. Hierbei ist man als natürliche Person der Kommanditist und hat eine GmbH die die persönliche Haftung trägt. Versteuert wird dann rein privat. Die GmbH & Co. KG verwendet der halbe Mittelstand.
Unternehmer:
„Möglichst viel im Geschäft lassen - nur das Notwendigste privat versteuern - mit gesparten Steuern lieber geschäftlich wachsen“
Auch hier fängt man als Einzelunternehmer an. Sobald man mehr verdient als man privat benötigt, geht man den nächsten Schritt.
GmbH ohne Holding:
Das wäre der typische nächste Schritt als Einzelunternehmer sobald man mehr verdient als man benötigt. Steuerberater können daraus auch einen Steuervorteil zaubern, wenn man das Einzelunternehmen als Wert in eine GmbH einbringt und sich dann anstatt einer Ausschüttung den Wert abbezahlen lässt.
Mit höheren Einnahmen macht es dann irgendwann keinen Sinn mehr zu viel Geld in der operativen GmbH zu belassen und alles ausschütten möchte man ja auch nicht. Deshalb gründet man dann im Zuge eines qualifizierten Anteiltauschs, steuerlich neutral eine Holding über der operativen GmbH.
Das größte Risiko für die Holding ist der Unternehmer selber. Deshalb sollte man einen Verein, eine zweite Person oder eine Stiftung als Minderheitsgesellschafter der Holding installieren. Falls der Unternehmer baden geht, übernimmt der Minderheitsgesellschafter und sichert damit die Holding vor dem Vermögensverfall des Unternehmers ab.
Auch wenn man mit seinem Geschäft einen Exit machen möchte - dann geht nur die GmbH/GmbH Struktur. Die UG erwähne ich nicht, auch die UG ist eine vollwertige GmbH, setze ich der GmbH also einfach gleich.
Unstetige, unregelmäßige Einnahmen oder schludriger verträumter Unternehmer:
Niemals eine GmbH als operative Gesellschaft!!!
Hier wäre eine Kommanditgesellschaft der bessere Weg, als Holding die nichts operatives macht wäre eine UG/GmbH in Ordnung oder ein Verein. Diese Körperschaft fungiert als Kommanditist der KG dann als Eigentümer und der Unternehmer würde als geschäftsführender Gesellschafter (Komplementär) die persönliche Haftung tragen - damit niemals eine Insolvenzantragspflicht.
Spezialitäten:
Unternehmer mit Vorstrafen oder Verurteilungen wegen Insolvenzstraftaten oder sonstigen Wirtschaftsdelikten - hier ist man als Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft, z.B. UG/GmbH, GmbH & Co KG, AG,, für mind. 5 Jahre lang gesperrt (wegen Amtsunfähigkeit) - > also auch wieder KG mit einem Verein als Holding und man selber als Komplementär.
Der Endgegner: Der Unternehmer mit Gewerbeverbot -> Hier kann man nur im Verein arbeiten und muss sein Geschäft so ausrichten, dass man damit nicht zu gewerblich wird. Auch damit sind durchaus Millionengeschäfte möglich. Bei einem drohenden Gewerbeverbot (Verfahren zur Gewerbeuntersagung) sollte man in ein privates Insolvenzverfahren flüchten - damit ordnet man automatisch wieder seine Vermögensverhältnisse was idR dazu führt das ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung keine Grundlage mehr hat. So lassen sich auch ausgesprochene Untersagungen heilen, allerdings erst innerhalb von ca. 1 Jahr. Besser also immer pro aktiv handeln - und sowieso nur mit der Unterstützung eines Anwalts.