Einspruch zu Punkt 13.2 wie folgt eingelegt:
Kommentar: 13.2 Verweis auf 13.1.2 nicht möglich, da dieser Unterpunkt nicht existiert
Änderung: Verweis auf Tabelle in Anhang C1
Einspruch zu Anhang Tabelle C.1 wie folgt eingelegt:
Kommentar: Änderung des Inspektionsinterwalls von 3 auf 6 Monate ist eine erhebliche Beeinträchtigung zur Aufrechterhaltung der Qualität der Anlagen.
Gerade Batterieanlagen sollten häufigeren Intervallen unterliegen um eine stetige Ausfallsicherheit zu gewährleisten.
Änderung: Zumindest die Vorgaben nach der gültigen Norm beibehalten.