@Hans-Jürgen Schmitt Ja, du hast grundsätzlich die Rechte, das Werk zu veröffentlichen, zu nutzen und damit Geld zu verdienen – vorausgesetzt, die Lizenzbedingungen des verwendeten KI-Dienstes (z. B. die Bezahlversion von Suno) erlauben das. Das ist aber etwas anderes als das Urheberrecht. Wenn Text und Musik vollständig von der KI erstellt wurden, gibt es daran in der Regel keinen menschlichen Urheber. Du kannst dich also nicht als Texter oder Komponist anmelden, wenn du diese kreativen Leistungen nicht selbst erbracht hast. Hast du hingegen wesentliche Teile des Textes oder der Komposition selbst geschaffen, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.