Verein - ist die Kontrolle auch nur mit einem stimmberechtigten Mitglied möglich?
Bislang ist unserer Stand - den wir auch (sicherheitshalber) in allen unseren Workshops und Kursen darstellen der, dass man im Verein nach der Gründung minimal drei stimmberechtigte Mitglieder benötigt. Dazu konkrete Infos zu finden ist sehr schwer - mit dem Verein für Unternehmer nutzen wir den Verein für Möglichkeiten wie er kaum bisher eingesetzt wurde. Ich tendiere mittlerweile dazu, dass nach Eintragung des Vereins ins Register insgesamt nur drei Mitglieder für den Fortbestand des Vereins langfristig erforderlich sind (dazu auch der Artikel des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages als Anhang). Aber: Ich finde keine einzige Quelle, wonach diese drei Mitglieder auch stimmberechtigt sein müssen. Letztendlich haben auch nicht-stimmberechtigte Mitglieder Grundrechte im Verein und in der Satzung wird zwischen ordentlichen und Fördermitgliedern unterschieden - allesamt aber alles Mitglieder. Hier liegt im Moment unser "Forschungs"-Schwerpunkt - ob es nicht ausreichend ist, dass nach Eintragung des Vereins nur noch ein Mitglied Stimmrechte hält und die anderen zwei lediglich Fördermitglieder sind. In diesem Zusammenhang bedarf aber funktionierender Nachfolgereglungen, sollte das einzige stimmberechtigte Mitglied z.B. Handlungsunfähig werden.