Für diejenigen unter euch, die im Ausland arbeiten aber in Deutschland sozialversicherungspflichtig gemeldet sind. Mir ist letzten zu Ohren gekommen, dass ich eine A1 Bescheinigung mit mir führen muss, wenn ich im Ausland meiner Arbeit nachgehe. Anscheinend gilt das seit dem 01.01.25. Ist das für euch Neuland, habt ihr Erfahrung damit und könnt euer Schwarmwissen hier lassen? Ich dachte bisher, dass das für mich als Selbstständige nicht wichtig ist, dem scheint aber nicht so zu sein. Also muss ich da was beantragen. Aber ich weiß noch nicht genau, wie und wo.