Jul '25 • Start & Orientierung
🛑 OS-Link löschen – sonst Abmahnung!
Am 20. Juli 2025 wurde die EU-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) endgĂĽltig abgeschaltet. Was viele nicht wissen:
Wer danach noch den alten Link in seinem Impressum, seinen AGB oder im Footer stehen hat, riskiert eine teure Abmahnung.
Was ist betroffen?
Alle Online-Unternehmen, egal ob Shop, Dienstleister, Coach oder Anbieter auf Marktplätzen wie Etsy, eBay oder Amazon, müssen den Hinweis auf die OS-Plattform löschen.
Das betrifft konkret:
* Impressum
* AGB
* Footer
* Bestellbestätigungen
* E-Mail-Signaturen
* Profilseiten auf Marktplätzen
> Wichtig: Der Link `https://ec.europa.eu/consumers/odr` darf ab dem 20. Juli 2025 nicht mehr angezeigt werden. Auch keine Textbausteine dazu!
Warum das Ganze?
Die EU hat die Plattform aus folgenden GrĂĽnden abgeschaltet:
* Kaum Nutzung: Nur rund 200 Beschwerden pro Jahr europaweit
* Hoher Aufwand, geringer Nutzen
* Neue Regeln zur Verbraucherstreitbeilegung (VSBG) reichen aus
Was musst Du jetzt tun?
1. Mach eine OS-Link-Inventur
Gehe alle Deine Texte durch – auf Deiner Website, Deinen Verkaufsprofilen, in Deinen PDFs, Deinen E-Mails. Wo steht noch ein Hinweis zur OS-Plattform?
2. Lösche Link + Text nach dem 20.07.2025
Entferne den Link und alle Hinweise auf die Streitbeilegungsplattform. Am besten sofort.
3. Pflichtangabe nach VSBG NICHT vergessen
Auch wenn die OS-Plattform wegfällt, bleibt § 36 VSBG bestehen. Heißt: Du musst in Deinem Impressum angeben, ob Du zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet bist.
Zwei Muster zur Orientierung:
Wenn Du NICHT teilnehmen willst:
> Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Wenn Du teilnehmen möchtest:
> Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
> Universalschlichtungsstelle des Bundes, StraĂźburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein (http://www.verbraucher-schlichter.de).
4. Alte Unterlassungserklärungen prüfen
Wenn Du in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast (z. B. wegen falschem OS-Link), solltest Du sie bis zum 20.07.2025 kündigen oder anpassen. Sonst drohen Vertragsstrafen – trotz Abschaltung!
5. Generatoren & Plugins checken
Falls Du Rechtstext-Generatoren oder Plugins nutzt (z. B. eRecht24, Händlerbund, IT-Recht Kanzlei etc.): Vergewissere Dich, dass sie bis zum Stichtag den OS-Link automatisch rausnehmen.
Zusammenfassung:
* OS-Link raus – sonst Abmahnung ab dem 20.07.2025
* Impressum & AGB prĂĽfen
* VSBG-Hinweis beibehalten oder ergänzen
* Alte Unterlassungserklärungen checken
* Automatische Tools kontrollieren
👉 Mach’s am besten jetzt gleich – der Aufwand ist gering, aber die Abmahngefahr hoch..
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9 comments
Guido Jureit
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🛑 OS-Link löschen – sonst Abmahnung!
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