Ich habe mich hier zu vielen N8N - Möglichkeiten eingelesen und intensiv damit auseinandergesetzt.
Natürlich bin ich dabei auch auf eure Webseiten Mailadresse Crwaler automationsideen gestoßen. Und weil es neue Videos dazu gibt, die älter sind als dieses Urteil, vermute ich, dass euch (auch den Admins hier) nicht bewusst ist, dass es nicht mehr so eine Grauzone ist, wie es scheint, wie es früher mal eine war (in Deutschland).
Vorher war es eine Grauzone, ja - seit dem 29.01.2025 nicht mehr!
Man sagt ja so schön, wo kein Kläger, da kein Richter. Nun, jetzt hat jemand geklagt bzw. wurde verklagt und hat leider verloren, was für jegliche Art der Kaltakquise nichts Gutes bedeutet...
Wer keinen Anwalt kennt, führt die Diskussion gerne mal mit Chat Gpt und Co ^^ - bitte nicht mit mir ;)!
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Beispiel:
Wenn ich mit N8N einen Website Crawler baue und alle Friseursalon in Berlin finden lasse und diese dann von meinem KI Agenten automatisierte, individualisierte Mail erhalten, in denen ich ihnen ein neues Haarpflege Mittel/ Friseur Produkt anbiete oder eine Social Media Dienstleistung um mehr Kunden für Facebookwerbung zu gewinnen, ist das in Deutschland erlaubt? Ich bin unsicher aufgrund der aktuellen Rechtsprechung:
Kannst du das bitte für mich analysieren und rechtlich einordnen? Kann ich dafür abgemahnt werden?
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Ich will mich nicht unbeliebt machen, ich meine es nur gut mit euch allen, bevor ihr Stunden an Arbeit in solch ein System steckt.
Das Gesetz der Zahlen funktioniert leider auch andersherum: Je höher du die Zahl schraubst, durch solch eine geile Automatisierung, desto höher ist die Chance, dass so ein arschiger Zahnarzt dabei ist, der dich dann auseinander nimmt 🫣
Weil das Urteil recht frisch ist, sollte es jeder mal für sich selber prüfen, um später nicht 1000fach Probleme zu bekommen, bitte 🥲